Willkommen sind Promotionsvorhaben, die im Bereich des Forschungsprofils des Lehrstuhls (Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht (i.S.v. Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht) und Recht der Familienunternehmen) angesiedelt sind. Neben rein rechtswissenschaftlichen Promotionen können auch interdisziplinär angelegte Arbeiten betreut werden.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat für mich einen wichtigen Stellenwert. Mein Ziel ist es, die Doktoranden bei ihren Forschungsarbeiten qualitativ hochwertig zu begleiten, wozu auch eine Vernetzung in die Praxis gehört, die der Lehrstuhl aktiv unterstützt und fördert, z.B. durch Doktorandenkolloquien.