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Beiträge aus 2016

18. Stiftungsrechtstag

Auszeichnung für innovatives Lehrkonzept – Fellowship des Stifterverbandes für Innovationen in der Hochschullehre gewonnen

Prof. Dr. Katharina Uffmann hat ein mit 25.000 Euro dotierten Lehr-Fellowship des Stifterverbandes erhalten. Ausgezeichnet wird damit das Lehrprojekt „RUB-Law aktiv: Unternehmensrecht“, das die RUB-Juristin ab dem Wintersemester 2017/2018 anbieten wird.

Zur Pressemitteilung der RUB:

http://news.rub.de/leute/2016-12-15-foerderung-so-wird-das-unternehmensrecht-lebendiger

Kurzbeschreibung des Projekts:

„RUBLaw-Aktiv: Unternehmensrecht“ führt eine neue Lehr- und Lernperspektive in den Schwerpunktbereich des Jurastudiums ein. Die Studierenden „spielen“ moderiert im Co-Teaching mit Praktikern Fragestellungen des Unternehmensrechts entlang des „Lebenszyklus“ des Unternehmens anhand von Case Studies durch.

Das Projekt zeichnet sich aus:

  • Inhaltlich-konzeptionell durch einen besonderen systematischen Zugriff, indem das materielle Recht nicht „klassisch“ anhand der durch die Gesetzesbücher vorgegebenen Systematisierung erarbeitet wird, sondern der rechtstatsächliche Kontext und die Erfordernisse des modernen Wirtschaftslebens zum Ausgangspunkt genommen werden.
  • Didaktisch durch einen diskursiven Vermittlungsansatz, indem eine aktiv entdeckende Auseinandersetzung die Studierenden zu eigenständigem juristischen Denken und Diskutieren ermutigt.

„RUBLaw-Aktiv: Unternehmensrecht“ fungiert auf diese Weise als universell einsetzbares didaktisches Modell für das rechtswissenschaftliche Studium, welches die Rechtsgestaltungs- und Rechtsberatungskompetenz fördert und den Praxisbezug der juristischen Ausbildung stärkt.

Publiziert 19. Dezember 2016

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Reihe „Praxiseinblick“ – Gesamtprokura und Vieles mehr…

Am 13. Dezember feierte die vom Lehrstuhl konzipierte neue Reihe „Praxiseinblick“ in der Handelsrechtsvorlesung von Frau Professor Uffmann ihre Premiere. Mit Frau Dr. Hormes, Herrn Dr. Becker und Herrn Jürgensen, L.L.M. (UQ) waren gleich drei Rechtsanwälte der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen zu Gast. Anhand zweier „echter“ Case-Studies vermittelten sie den Studenten in überaus anschaulicher und interaktiver Weise Einblicke in die spannende und vielseitige Welt der rechtlichen Beratung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Die Studenten lösten mithilfe ihrer in der Vorlesung bereits erworbenen Kenntnisse sowie der Anleitung der Anwälte die in den Case-Studies enthaltenen Probleme. Diese waren durchaus anspruchsvoll und drehten sich unter anderem um eine unechte Gesamtprokura bei einer GmbH & Co. KG mit einer 50:50 Gesellschafterstruktur sowie um die Haftung nach einem Asset Deal bei Firmenfortführung. Beide Fälle sensibilisierten die Studenten zudem für die wichtige Beratungsperspektive der Chancen- und Risikoabwägung. Wir danken für das große Engagement unserer Gäste und die interessierte und aktive Teilnahme der Studenten.

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Publiziert 19. Dezember 2016

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ – Mit Bäcker Peter ging es los…

Nachlese: Am 7. Dezember 2016 war es so weit: Bei Bäcker Peter in Essen fand der gelungene Auftakt zur Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ statt. Nach dem Motto „Raus aus dem Unialltag und rein in ein Unternehmen“ konnten 17 Studenten der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum auf Einladung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Becker von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Frau Prof. Uffmann einen Blick hinter die Kulissen des seit 1910 bestehenden traditionsreichen und innovativen Familienunternehmens mit 50 Filialen in der Region werfen. Im Rahmen einer unterhaltsamen wie informativen aktiven Führung durch den modernen Produktionsbetrieb lernten die Teilnehmer die organisatorischen Abläufe in einer Großbäckerei kennen und durften selbst auch Hand anlegen. Im Anschluss daran berichtete Herr Sebastian Peter, der zur fünften Generation der Unternehmerfamilie gehört, über die gesellschaftlichen und familiären Strukturen und künftige Herausforderungen des Familienunternehmens und beantwortete die vielen Fragen, die die Studenten etwa zur Filialstruktur, zum Geschäftsumfeld sowie den Wachstumsplänen hatten. Rundum – eine schöne und bereichernde Veranstaltung, für die dem gastgebenden Unternehmen an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt sei.

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Publiziert 15. Dezember 2016

18. Stiftungsrechtstag

Wirtschaft hautnah erleben

„Wirtschaft hautnah erleben“

Die Idee

Raus aus dem Unialltag und rein in ein Unternehmen: Die Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ möchte Ihnen die Möglichkeit eröffnen, hinter die Kulissen von Familienunternehmen verschiedener Branchen aus der Region zu schauen, um zu erfahren, wie ein Unternehmen praktisch funktioniert und was es heißt, Familienunternehmer zu sein – und das in einer ganz besonderen Weise.

Wie läuft das ab?

Sie bekommen eine Führung durch das Unternehmen und treffen danach exklusiv und „hautnah“ auf Persönlichkeiten aus der Unternehmerfamilie, die Ihnen in einem zwanglosen Gespräch von ihren spannenden und vielseitigen Erfahrungen als Unternehmer und den Herausforderungen der jeweiligen Branche berichten und sich auf den Austausch mit Ihnen freuen.

Es wird lecker und heiß! 

Die Bäckerei Peter, ein seit 1910 in Essen ansässiges traditionsreiches und hoch innovatives Familienunternehmen, mit 50 Filialen in der Region, öffnet seine Tore. Sie backen in einer der modernsten Backstuben Deutschlands, die 2.500 m² umfasst, ihr eigenes Brot und sprechen anschließend mit Herrn Peter Junior. Er gehört zur fünften Generation der Unternehmerfamilie und ist momentan dabei, mit einer eigenen Kaffeerösterei ein neues Geschäftsfeld aufzubauen.

Organisatorisches

Wann?                Mittwoch, 07.12.2016, 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

Wo?                      Bäckerei Peter, Zur Schmiede 13, 45141 Essen

Die Teilnahme ist für jeden Jurastudenten der RUB möglich und kostenfrei (Anfahrtskosten sind allerdings selbst zu tragen). Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte unter Angabe ihres Fachsemesters, Ihrer Matrikelnummer und ggf. Ihres Schwerpunktbereiches bis zum 2. Dezember an unternehmensrecht@rub.de.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Also greifen Sie zu!

Sie erhalten am Montag, den 5. Dezember, Ihre Anmeldebestätigung.

Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Arnd Becker                                                             Prof. Dr. Katharina Uffmann

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH                             Ruhr-Universität Bochum

Rechtsanwalt und Notar                                                   Juristische Fakultät

Partner                                                                            Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Familien-und Erbrecht

Corporate / M&A                                                              sowie Unternehmensrecht

Publiziert 29. November 2016

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag zum Thema „Arbeitsrechtliche Gestaltungsformen familienorientierter Beschäftigungsstrukturen“

Frau Prof. Uffmann referierte auf dem 11. Würzburger Forum zum Arbeitsrecht am 8. Novmeber 2016, das unter dem Oberthema Arbeitsrechtliche Herausforderungen von Familie und Beruf stand. Mehr Informationen finden Sie demnächst unter

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/kerwer/wuerzburger_forum_arbeitsrecht/

Publiziert 14. November 2016

18. Stiftungsrechtstag

Neue Veröffentlichung: „Der Schwarm im Bürgerlichen Recht“ – Rechtsbeziehung zwischen Crowdinvesting-Plattform und Investor, in: JuristenZeitung (JZ) 2016, S. 928 – 937

Publikation: Der Schwarm im Bürgerlichen Recht

Das Crowdinvesting schickt sich mehr und mehr dazu an, zu einer wichtigen Finanzierungsquelle vor allem für Start-ups zu werden. Um die bildlich gesprochen noch zarte Pflanze nicht gleich durch eine zu rigide Regulierung zu zerstören, hat der Gesetzgeber im Zuge des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) die sog. Schwarmfinanzierung bis 2,5 Mio. € durch eine Befreiung von der Prospektpflicht gem. § 2a VermAnlG  durchaus zu Recht privilegiert. Allerdings hat er einen zentralen Akteur, die Crowdinvesting-Plattformen, von einer Regulierung weitgehend ausgenommen, obgleich diesen angesichts ihrer Gatekeeperfunktion eine besondere Verantwortung für den Anlegerschutz im Crowdinvesting zukommt. Damit stellt sich in besonderem Maße die Frage nach dem Ob und Wie einer zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Plattformen gegenüber den Investoren, zumal die Plattformen eine solche in ihren AGB strikt von sich weisen.

Publiziert 11. Oktober 2016

18. Stiftungsrechtstag

Neue Veröffentlichung: „Beschäftigte versus Selbständige – Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff – Deutsches Arbeitsrecht“, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) Beilage 1/2016, S. 5 – 12.

Bild zur Veröffentlichung

Die Bestimmung der vertragstypischen Leistung eines Arbeitsvertrags – immer noch zentrales Eingangstor in das arbeitsrechtliche Schutzsystem – ist seit Jahrzehnten rechtsdogmatisch, rechtstatsächlich und rechtspolitisch in der Diskussion.

Aktuell hat die Thematik jedoch eine besondere Dynamik erhalten, weil sich der Gesetzgeber mit § 611 a BGB-E an die Kodifikation der bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze wagen will.

Publiziert 11. Oktober 2016

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag zum Thema „Sicherung des Familieneinflusses beim Einsatz von Interim Management“

Frau Prof. Uffmann referiert auf dem Internationalen Symposium „Sicherung des Einflusses der Familie in Familienunternehmen“, das am 6. und 7. Oktober 2016 von der Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth (FoFamU) ausgerichtet wird, zu Thema „Sicherung des Familieneinflusses beim Einsatz von Interim Management“.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://forschungsstelle-fuer-familienunternehmen.de/de/veranstaltungen/eventeinzelheiten/81/-/sicherung-des-einflusses-der-familie-in-familienunternehmen

Publiziert 19. September 2016

18. Stiftungsrechtstag

Neue Veröffentlichung „Digitalisierung der Arbeitswelt – wie gestalten wir die notwendigen Veränderungen?, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 2016, Heft 16, S. 977 – 984

Bild zur Veröffentlichung

Wie ist das Arbeitsrecht angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen infolge der Digitalisierung der Arbeitswelt auszugestalten? Die Diskussion über dieses schillernde Zukunfstthema ist voll entbrannt und wurde auf dem 71. Deutschen Juristentag kontrovers diskutiert. Katharina Uffmann wirft in ihrem Beitrag einen grundlegenden methodisch-gestalterischen Blick auf das Thema. Welche Art von Regelung ist notwendig, um mit disruptiven Geschäftsmodellen, hoher Innovationsgeschwindigkeit, globalisierter, netzwerkartiger Wertschöpfung und veränderten Grundeinstellungen Schritt zu halten? Unter der Prämisse, dass das Arbeitsrecht ein innovationserheblicher Infrastrukturfaktor für die erfolgreiche Bewältigung der Digitalisierung ist, werden unter Heranziehung der Erkenntnisse der rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung erste Grundideen (regulatorische Innovationszone) und Beispiele (Arbeitgeberzusammenschlüsse; employee shareholder) aufgezeigt, dass und in welcher Weise das Arbeitsrecht innovations-, und damit wirtschaftsermöglichend, umgestaltet werden sollte.

Publiziert 19. September 2016