Nachlese – Vortrag Kölner Tage Arbeitsrecht in Köln
Mitarbeiterbeteiligungen als Vergütungsbestandteil – Aktuelle Entwicklungen
Frau Professorin Uffmann nahm als Referentin an den Kölner Tagen Arbeitsrecht teil, die vom Otto Schmidt Verlag am 23. und 24. April ausgerichtet wurden. Die Veranstaltung gehört zu den renommierten arbeitsrechtlichen Fachkongressen und bietet jährlich eine Plattform für den Austausch über aktuelle Entwicklungen zwischen Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
In ihrem Vortrag zum Thema „Mitarbeiterbeteiligungen als Vergütungsbestandteil – Aktuelle Entwicklungen“ stellte Frau Professorin Uffmann zunächst die Grundformen von Mitarbeiterbeteiligungen dar und beleuchtete deren Struktur, Zielsetzung sowie die dogmatische Einordnung. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen als Entgelt im Sinne des § 611a Abs. 2 BGB.
Darauf aufbauend widmete sich der Vortrag den sich abzeichnenden neuen Maßstäben in der AGB-Kontrolle, insbesondere im Hinblick auf Vesting- und Leaverklauseln, und arbeitete die damit verbundenen Unsicherheiten und offenen Fragen heraus. Abschließend wurden die Konsequenzen für die arbeitsvertragliche Gestaltung sowie für die Beratungspraxis diskutiert.
Das Thema erwies sich als hochaktuell und führte zu einem lebhaften Austausch im Teilnehmerkreis. Die Veranstaltung bot damit erneut wertvolle Einblicke in gegenwärtige Fragestellungen des Arbeitsrechts und bestätigte die Kölner Tage Arbeitsrecht als wichtigen Orientierungspunkt für die arbeitsrechtliche Praxis.
Publiziert 28. April 2026
Nachlese – Vortrag im Rahmen des ISWA Politikseminars in Berlin
Entgelttransparenz – Fairness statt Gleichmacherei
Frau Professorin Uffmann referierte im Rahmen des ISWA-Politikseminars am 24. März 2026 zum Thema "Entgelttransparenz – Fairness statt Gleichmacherei" in Berlin. Gemeinsam mit hervorragenden Kollegen konnte sie zentrale Entwicklungen im Arbeitsrecht beleuchten und mit den Teilnehmern intensiv diskutieren. Insbesondere die wachsende Bedeutung der Entgelttransparenz im Spannungsfeld zwischen Gleichbehandlung, unternehmerischer Freiheit und praktikabler Umsetzung.
Im Zentrum ihres Vortrags stand die Entgelttransparenzrichtlinie und die Frage, ob man es hier noch mit einem Instrument zur Durchsetzung von Gleichbehandlung zu tun haben oder bereits mit einer strukturellen Regulierung von Vergütungssystemen.
Die Entwicklung im Unionsrecht zeigt einen klaren Wandel:Von Diskriminierungsverboten über Durchsetzungsmechanismen hin zu Transparenzinstrumenten und nun zu materiellen Vorgaben an Entgeltsysteme selbst.
Damit verschiebt sich der Fokus:Es geht nicht mehr um gleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, sondern zunehmend um die Ausgestaltung der Bewertungsmaßstäbe selbst.
Besonders kritisch ist dabei Art. 4 Abs. 4 ETRL: Die Vorgabe „objektiver“ und „geschlechtsneutraler“ Kriterien klingt zunächst plausibel; wirft aber erhebliche Folgefragen auf:Denn eines wird deutlich: Ein objektiver Arbeitswert existiert nicht! Jede Arbeitsbewertung ist notwendigerweise wertend (und damit Teil tarifpolitischer Gestaltung).
Genau hier liegt das Spannungsfeld: Entgeltgleichheit vs. Tarifautonomie
Die Entgelttransparenz darf nicht dazu führen, dass tarifliche Bewertungssysteme durch einen quasi „wissenschaftlichen“ Kontrollmaßstab ersetzt werden. Oder zugespitzt: Art 4. Abs. 4 ETRL ist kein Einfallstor, Wirtschaft durch „Wissenschaft“ zu ersetzen.
Die Herausforderung liegt daher nicht im Mehr an Transparenz, sondern in der richtigen Balance zwischen effektiver Diskriminierungskontrolle und dem Erhalt tariflicher Gestaltungs- und Bewertungsspielräume.
Publiziert 27. März 2026
Neuer Beitrag von Prof. Dr. Katharina Uffmann in der ZStV – Zwischen Kontrolle und Konflikt: Zerrüttetes Vertrauen als Abberufungsgrund im Stiftungsrecht
Eskalierende Konflikte im Stiftungsvorstand können die Handlungsfähigkeit der Stiftung unmittelbar gefährden – doch reicht ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis bereits als Abberufungsgrund aus?
Dieser Frage widmet sich Prof. Dr. Katharina Uffmann in ihrem Beitrag (ZStV 2026, 3 ff.) und untersucht die Übertragbarkeit gesellschaftsrechtlicher Maßstäbe auf das Stiftungsrecht. Im Fokus steht die „unheilbare, mitverantwortete Zerrüttung“, die im Gesellschaftsrecht anerkannt ist, im Stiftungsrecht jedoch wegen der besonderen Governance-Struktur umstritten bleibt.
Der Beitrag zeigt, dass gerade die fehlenden neutralen Kontrollinstanzen eine Anerkennung erforderlich machen können, zugleich aber klare Grenzen gelten: Eine Abberufung setzt ein nachhaltiges Zerwürfnis, zurechenbare Verursachungsbeiträge und eine negative Zukunftsprognose voraus.
Der Beitrag plädiert damit für eine differenzierte, rechtsformübergreifend konsistente Anwendung des wichtigen Grundes und versteht die Zerrüttung nicht als Einfallstor für Missbrauch, sondern als notwendiges Instrument zur Sicherung funktionsfähiger Stiftungsorgane.Publiziert 26. Februar 2026
Neuer Beitrag von Prof. Dr. Katharina Uffmann in der ZfA
Das BAG hat virtuelle Anteilsoptionen grundlegend neu eingeordnet – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis. In seiner Entscheidung vom 19.3.2025 (10 AZR 67/24) qualifiziert es diese Modelle (auch) als Gegenleistung für Arbeitsleistung und verschärft damit den AGB-rechtlichen Prüfungsmaßstab.
Besonders betroffen sind Vesting- und Verfallklauseln: Ein sofortiger Verfall bereits „erdienter“ Optionen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird als unangemessen bewertet. Zulässig erscheinen nur noch gestreckte, zeitlich abgestufte Verfallregelungen. Zugleich wirft die Entscheidung zentrale dogmatische Fragen auf, insbesondere zur Reichweite privatautonomer Zuordnungen und zur Bedeutung des unsicheren Exit-Ereignisses.
Der Beitrag von Katharina Uffmann (ZfA 2025, 454 ff.) analysiert diese Rechtsprechungswende kritisch. Er zeigt, dass der „Paukenschlag“ zwar neue Maßstäbe setzt, aber keine zwingende Einordnung virtueller Optionen als Arbeitsentgelt folgt. Vielmehr verbleiben Spielräume für differenzierte Vertragsgestaltungen und damit für eine weiterhin flexible Ausgestaltung virtueller Beteiligungsmodelle.
Publiziert 26. Februar 2026
Herr Dr. Jan David Hendricks in die Junge Akademie | Mainz aufgenommen
Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. Jan David Hendricks als eines von 50 neuen Mitgliedern in die Junge Akademie | Mainz aufgenommen wurde.Mit Beginn der neuen Kohorte 2026 wird er Teil des renommierten interdisziplinären Nachwuchsförderungsprogramms der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz.
Die Mitgliedschaft würdigt exzellente wissenschaftliche Leistungen, vereint Forschende sowie Literatur- und Musikschaffende aus ganz Deutschland und fördert den fachübergreifenden Austausch über institutionelle und disziplinäre Grenzen hinweg. Die vierjährige Mitgliedschaft eröffnet zugleich vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Akademielebens.
Wir gratulieren ganz herzlich zu dieser Aufnahme!Publiziert am 29. Januar 2026