Nachlese – Vortrag bei der 24. NZA-Jahrestagung 2025 in Frankfurt
Frau Professorin Uffmann referierte am 10. Oktober 2025 anlässlich der 24. NZA-Jahrestagung in Frankfurt am Main. Die traditionsreiche Veranstaltung zählt zu den festen Terminen im arbeitsrechtlichen Kalender und gilt als bedeutendes Forum für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Auch in diesem Jahr bot die vom Verlag C.H. Beck ausgerichtete Tagung wieder vielfältige Impulse und lebhafte Diskussionen rund um aktuelle Themen des Arbeitsrechts. Mit dem Eröffnungsvortrag am zweiten Tag zum Thema "Aktuelle Praxisfragen zur Arbeitsunfähigkeit und deren Bescheinigung“ widmete sich Frau Professorin Uffmann einem derzeit besonders praxisrelevanten Themenfeld. Im Fokus standen unter anderem der Umgang mit digitalen Krankschreibungen, insbesondere der eAU und sog. „Homeoffice-Attesten“, sowie die Anforderungen der Rechtsprechung an die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die daraus resultierenden arbeitsvertraglichen Gestaltungsspielräume. Das Thema stieß auf großes Interesse und führte zu einem regen fachlichen Austausch mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis. Frankfurt erwies sich damit erneut als zentraler Treffpunkt für die arbeitsrechtliche Fachwelt. © BeckAkademie SeminarePubliziert 13. Oktober 2025
Neuer Beitrag von Jan David Hendricks, Katharina Uffmann und Max Winnenburg im „Handbuch Glücksspielregulierung“
Im „Handbuch Glücksspielregulierung“ widmen sich Jan David Hendricks, Katharina Uffmann und Max Winnenburg in § 9 den zivilrechtlichen Grundlagen des Glücksspiels. Trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutung ist dieser Bereich bislang nur lückenhaft geregelt. Spieler und Anbieter sehen sich daher mit Unsicherheiten konfrontiert: Welche Rechtswirkungen haben Glücksspielverträge? Können Einsätze bei illegalem Online-Glücksspiel zurückgefordert werden (sog. Spielerklagen)?
Die Autoren zeigen, wie allgemeine zivilrechtliche Normen (§§ 134, 138, 812 ff. BGB) und strafrechtliche Verbote (§§ 284 ff. StGB) mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verzahnt sind.
Im Mittelpunkt steht die Frage eines Private Enforcements: Könnten Spieler Verluste selbst einklagen und damit behördliche Vollzugsdefizite gegenüber ausländischen Online-Anbietern ausgleichen?
Zwischen ordnungspolitischem Gewinn und der Gefahr für Spielsüchtige ist bisher vieles offen geblieben. Die entscheidenden Fragen werden durch die Rechtsprechung zu beantworten sein.
Publiziert 19. August 2025
Neuer Beitrag von Prof. Dr. Katharina Uffmann in der JZ zur Lieferkettenregulierung
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der geplanten europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird Unternehmen die Verantwortung übertragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards auch bei ihren Geschäftspartnern durchzusetzen – etwa mittels vertraglicher Zusicherungen, Kontrollrechten und Sanktionen. In dem aktuellen Beitrag (JZ 2025, 588–596) widmet sich Prof. Dr. Katharina Uffmann der Frage, ob und inwieweit diese Einbindung privater Akteure in staatliche Steuerungsziele verfassungs- und zivilrechtlich tragfähig ist.
Im Mittelpunkt steht das Spannungsverhältnis zwischen Gemeinwohlverantwortung und Privatautonomie: Die Instrumentalisierung des Privatrechts zur Durchsetzung öffentlicher Interessen wirft insbesondere dort verfassungsrechtliche Fragen auf, wo Unternehmen keine besondere Verantwortung für die Handlungen ihrer Zulieferer trifft – etwa bei rein nationalen oder EU-internen Lieferketten.
Auch das AGB-Recht gerät in den Fokus: Wie ist eine AGB-rechtliche Angemessenheitsprüfung von Klauseln vorzunehmen, die durch öffentlich-rechtliche Vorgaben veranlasst sind und öffentlich-rechtliche Interessen verfolgen? Der Beitrag beleuchtet diese Fragen differenziert und plädiert – mit Blick auf die Umsetzung der CSDDD – für eine rechtsstaatlich abgesicherte und verhältnismäßige Ausgestaltung.
Publiziert 4. Juli 2025
Nachlese – Vortrag auf dem 14. Kölner Forum zum Arbeitsrecht
Frau Professorin Uffmann nahm am 22. Mai 2025 als Referentin am 14. Kölner Forum zum Arbeitsrecht teil. Die Veranstaltung zählt zu den etablierten Austauschformaten im Arbeitsrecht und bietet jährlich eine Plattform für aktuelle Entwicklungen und Diskussionen zwischen Praxis und Wissenschaft. In ihrem Vortrag zum Thema „Arbeitsrechtliches Reputationsmanagement bei außerdienstlichem (Fehl)verhalten von Mitarbeitern – Möglichkeiten und Grenzen“ beleuchtete Frau Professorin Uffmann die arbeitsrechtlichen Handlungsspielräume des Arbeitgebers in Fällen, in denen das außerdienstliche Verhalten von Beschäftigten Rückwirkungen auf die betriebliche Sphäre und die Unternehmensreputation entfalten kann. Diskutiert wurden insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für arbeitsrechtliche Maßnahmen, die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie die praktischen Herausforderungen im Umgang mit medialer Aufmerksamkeit und gesellschaftlichen Debatten. Das Thema erwies sich als hochaktuell und führte zu einem lebhaften Austausch im Teilnehmerkreis. Die Veranstaltung bot damit erneut wertvolle Einblicke in gegenwärtige Fragestellungen des Arbeitsrechts und bestätigte das Kölner Forum als wichtigen Orientierungspunkt für die arbeitsrechtliche Praxis. © Dr. Alexander BisselsPubliziert 23. Mai 2025
Neuer Beitrag von Prof. Dr. Katharina Uffmann und Klaus Thönißen in der NZA – Schlussakkord des BAG zur arbeitnehmerlosen SE
In der neuen NZA 8/2025 besprechen Klaus Thönißen und Prof. Dr. Katharina Uffmann die drei mit Spannung erwarteten Entscheidungen des 1. Senats des BAG vom 26.11.2024. Diese markieren den vorläufigen richterlichen Schlussakkord zu einer der zentralen Brennpunktfragen des SE-Beteiligungsrechts: Ist das bei Gründung einer arbeitnehmerlosen (Vorrats-)SE nicht durchgeführte Beteiligungsverfahren nachzuholen, sobald die SE oder ihre Tochtergesellschaften über eine für die Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) ausreichende Zahl an Arbeitnehmern verfügen? Entgegen der bislang wohl herrschenden Ansicht der Literatur verneint dies der 1. Senat, freilich eher ungewollt in konsequenter Umsetzung der eigenen Grundprämissen und Vorgaben des EuGH in der Rechtssache Konzernbetriebsrat (C-706/22, NZA 2024, 761).
Publiziert 29. April 2025