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Aktuelles


19. Bochumer Stiftungsrechtstag NZA Titelbild

Neuer Beitrag von Prof. Dr. Katharina Uffmann und Klaus Thönißen in der NZA – Schlussakkord des BAG zur arbeitnehmerlosen SE

In der neuen NZA 8/2025 besprechen Klaus Thönißen und Prof. Dr. Katharina Uffmann die drei mit Spannung erwarteten Entscheidungen des 1. Senats des BAG vom 26.11.2024. Diese markieren den vorläufigen richterlichen Schlussakkord zu einer der zentralen Brennpunktfragen des SE-Beteiligungsrechts: Ist das bei Gründung einer arbeitnehmerlosen (Vorrats-)SE nicht durchgeführte Beteiligungsverfahren nachzuholen, sobald die SE oder ihre Tochtergesellschaften über eine für die Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) ausreichende Zahl an Arbeitnehmern verfügen? Entgegen der bislang wohl herrschenden Ansicht der Literatur verneint dies der 1. Senat, freilich eher ungewollt in konsequenter Umsetzung der eigenen Grundprämissen und Vorgaben des EuGH in der Rechtssache Konzernbetriebsrat (C-706/22, NZA 2024, 761).

Publiziert 29. April 2025

19. Bochumer Stiftungsrechtstag

Nachbericht zum 19. Stiftungsrechtstag 2025

Der 19. Stiftungsrechtstag fand am 14. Februar 2025 unter dem Titel „Neuerungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht“ als Hybrid-Veranstaltung statt. Über 200 Teilnehmende aus Wissenschaft und Praxis diskutierten dabei die aktuellen Entwicklungen. Organisiert wurde die Veranstaltung von Fundare e.V. und dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Katharina Uffmann. Eine ausführliche Nachbetrachtung sowie die Tagungsmaterialien finden Sie hier.

Publiziert 27. Februar 2025

19. Bochumer Stiftungsrechtstag

19. Stiftungsrechtstag 2025

Am 14.02.2025 fand der 19. Bochumer Stiftungsrechtstag statt, ausgerichtet von Fundare e.V. und dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Katharina Uffmann. In diesem Jahr stand die Veranstaltung unter dem Thema „Neuerungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht“ und bot über 200 Teilnehmenden aus ganz Deutschland die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen auszutauschen. Wie bereits im Vorjahr begleitete Tobias Karow von stiftungsmarktplatz.eu den Stiftungsrechtstag und hielt seine Eindrücke in einem Nachbericht fest.

Publiziert 17. Februar 2025

18. Stiftungsrechtstag

Neuer Beitrag von Frau Prof. Uffmann zur Arbeitgeberverantwortung für fremde Beschäftigte in ZFA 2025, 4-29

Arbeitgeberverantwortung In der ersten Ausgabe der Zeitschrift für Arbeitsrecht in diesem Jahr (ZFA 1/2025) befasst sich Prof. Dr. Katharina Uffmann intensiv mit der Arbeitgeberverantwortung für fremde Beschäftigte. Ihr Beitrag zeigt auf, welche bisher kaum beachteten arbeitsrechtlichen Folgewirkungen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive haben. Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann kommt zu dem Schluss, dass es mangels Verantwortungsbeziehung verfassungsrechtlich nicht zu legitimieren sei, dass Unternehmen als Nichtarbeitgeber Zulieferer im Inland kontrollieren müssten, ob diese bestimmte Arbeitgeberpflichten einhalten.

Der Beitrag ist die Schriftfassung des Vortrags „Arbeitgeberverantwortung für fremde Beschäftigte - Grundlagen und Grenzen eines Private Enforcement im Arbeitsrecht“, den die Verfasserin im Rahmen des Wiesbadener Seminars am 12.4.2024gehalten hat.

Siehe im Einzelnen Prof. Dr. Katharina Uffmann in ZFA 2025, 4-29.

Publiziert 30. Januar 2025

18. Stiftungsrechtstag

Urteilsbesprechung von Frau Prof. Uffmann zur arbeitnehmerlosen SE – Nachverhandlungspflicht unionsrechtlich nicht geboten, aber mitgliedsstaatlich begrenzt möglich in EUZA 2025, 66 ff.

EuGH Urteil Mitbestimmung Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 16.05.2024 auf Vorabentscheidung des BAG in der RS Konzernbetriebsrat/ Olympus entschieden, dass keine unionsrechtliche Pflicht besteht, bei einer arbeitnehmerlos gegründeten SE Nachverhandlungen zur Mitbestimmung durchzuführen, wenn diese nach ihrer Gründung zur herrschenden Gesellschaft mitbestimmter Tochterunternehmen mit Arbeitnehmern wird. Eine solche Verpflichtung könne nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung hergeleitet werden. Allerdings betont der EuGH, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Missbrauchsverbots eigene Regelungen zur Nachverhandlung treffen könnten.

Welche Konsequenzen diese Entscheidung für die Unternehmenspraxis hat, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und wie sich das Urteil in das bisherige Mitbestimmungsrecht einfügt, analysiert Prof. Dr. Katharina Uffmann in ihrem Beitrag (EUZA 2025, 66 ff.).

Publiziert 23. Januar 2025

18. Stiftungsrechtstag

Urteilsbesprechung von Frau Prof. Uffmann zur Autonomieverschiebung in der SE-Beteiligungsrichtlinie in EuZA 2024, 73 ff.

EuGH Urteil Mitbestimmung Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.10.2022 (Rechtssache IG Metall und ver.di/SAP, C-677/20) wurde seitens der Praxis mit großer Spannung erwartet. Denn in der Entscheidung hat sich der EuGH mit der Frage beschäftigt, welcher Autonomiespielraum bei dem Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung besteht, wenn eine SE im Wege einer Umwandlung gegründet wird. Im Kern geht es um die Auslegung von Art. 4 Abs. 4 der SE-Beteiligungsrichtlinie. Welche „Komponenten der Mitbestimmung“ sind vereinbarungsfest?

Der EuGH hat diese Frage der nationalen Definitionshoheit der Mitgliedstaaten überantwortet, was methodisch nicht überzeugt. Die damit verbundene Autonomieverschiebung zugunsten der Mitgliedstaaten schwächt das europäische Modell der verhandelten Mitbestimmung. Denn nun obliegt es den nationalen Gerichten, die „prägenden Elemente“ des Mitbestimmungsrechts zu definieren.

Siehe im Einzelnen Prof. Dr. Katharina Uffmann in EuZA 2024, 73 ff.

Publiziert 23. Januar 2025

18. Stiftungsrechtstag

Zwei neue Vorstandsmitglieder – Fundare e.V.

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass Frau Judith Mehren, Partnerin bei Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbB, und Herr Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt bei Aulinger Rechtsanwälte und Notare, als Vorstandsmitglieder in den Verein Fundare e.V. aufgenommen wurden.

Frau Judith Mehren hat seit 2007 als Rechtsanwältin und Steuerberaterin eine umfassende Expertise im Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht gewonnen. Neben regelmäßigen Veröffentlichungen zu stiftungsrechtlichen Themen, u.a. als Herausgeberin des Werkes Schauhoff/Mehren, Stiftungsrecht nach der Reform, tritt eine Tätigkeit als Dozentin u.a. bei der Deutsche Stiftungsakademie gGmbH.

Herr Prof. Dr. Stefan Stolte verfügt über langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und hat sich früh auf Stiftungsrecht spezialisiert. Er publiziert regelmäßig zu stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Themen, u.a. im Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht. Daneben unterrichtet an der Deutschen Stiftungsakademie, der EBS-Universität und als Honorarprofessor am Institut für Kulturmanagement der Hochschule für Musik und Theater, München.

Mit Frau Mehren und Herrn Prof. Dr. Stolte gewinnt Fundare e.V. nicht nur zwei herausragende Fachleute, sondern auch zwei engagierte Persönlichkeiten, die den Kreis der Vorstandsmitglieder stärken und erweitern. Gemeinsam mit dem bestehenden Team werden sie die Arbeit unseres Vereins nachhaltig prägen und voranbringen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und auf die gemeinsame Weiterentwicklung von Fundare e.V., um unsere Ziele im Sinne von Nachhaltigkeit und Verantwortung weiter zu verwirklichen.

Publiziert 23. Januar 2025

18. Stiftungsrechtstag

Neuer Aufsatz von Prof. Uffmann zur Inflationsausgleichsprämie in Der Betrieb 2025, 118 – 123

Inflationsausgleichsprämie Ende 2024 lief der Begünstigungszeitraum für die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) aus – Zeit für eine arbeitsrechtliche Bilanz. Während das Instrument in der Praxis weit verbreitet war, sorgten Ausschlüsse bestimmter Arbeitnehmergruppen für rechtliche Unsicherheiten. Besonders betroffen waren Beschäftigte in Elternzeit, in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Krankengeldbezug. Doch ist eine solche Differenzierung zulässig?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erstmals mit der Thematik befasst und grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit dieser Ausschlüsse mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsschutz beantwortet. Dabei stellt sich die übergeordnete Frage, ob der steuerrechtliche Zweck der Prämie – die Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise – auch eine arbeitsrechtliche Bindungswirkung entfaltet.

In ihrem Beitrag analysiert Prof. Dr. Katharina Uffmann die Wechselwirkungen zwischen Steuer- und Arbeitsrecht, wertet die bisherigen Urteile aus und gibt einen Ausblick auf kommende Entscheidungen. Welche Entwicklungen der Rechtsprechung 2025 zu erwarten sind und welche Konsequenzen das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat, wird in diesem Beitrag ausführlich beleuchtet.

Publiziert 10. Januar 2025

18. Stiftungsrechtstag Stiftungsrechtstag Bild

Frau Prof. Dr. Uffmann ist seit 01.01.2025 Schriftleiterin und mitgeschäftsführende Herausgeberin der ZStV.

Publiziert 1. Januar 2025


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