Festvortrag anlässlich der 19. Akademischen Jahresfeier der Ruhr-Universität Bochum
Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann hielt auf Einladung des Rektorats den diesjährigen Festvortrag der 19. Akademischen Jahresfeier der Ruhr-Universität Bochum. Im Lichte der Digitalisierungsstrategie der Ruhr-Universität Bochum sowie der vielseitigen Forschungsaktivitätem an den verschiedenen Fakultäten skizzierte sie das Panorama an Fragestellungen und Herausforderungen der Digitalisierung für das Recht im Allgemeinen sowie für das Arbeitsrecht im Besonderen.
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Publiziert 9. Dezember 2018
Dr. Thomas Schmeing mit einem Promotionspreis für seine Arbeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Familienunternehmen ausgezeichnet
Wir gratulieren herzlich Herrn Dr. Thomas Schmeing zu einem tollen Erfolg. Seine von Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann betreute Dissertation zum Thema „Konfliktmanagement in Familienunternehmen – Der systematisierte Einsatz gerichtlicher und außergerichtlicher Streitbeilegungsmethoden zur Konfliktlösung“ wurde von der Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth mit dem C.P.A. Mehnert- Förderpreis ausgezeichnet. Der Preis, der mit 1.500 € dotiert ist, wird für herausragende rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Dissertationen und Masterarbeiten vergeben.
Die Dissertation wird demnächst in der Schriftenreihe Bayreuther Studien zu Familienunternehmen im Nomos Verlag erscheinen.
Weitere Informationen zur Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth finden Sie hier.
Von links: Herrn Dr. Uhl von der C.P.A.-Mehnert Gruppe, Dr. Thomas Schmeing, Herrn Acker von der Forschungsstelle für Familienunternehmen.
Publiziert 9. Dezember 2018
125 Jahre Deutscher Arbeitsgerichtsverband – Moderation Paneldiskussion zum Arbeitnehmerbegriff
Frau Prof. Katharina Uffmann moderierte am 11. Oktober 2018 im Rahmen des zweitägigen Kongresses zum 125-jährigen Jubiläums des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes (DArbGV) das Panel „Der Arbeitnehmerbegriff im Wandel – Entwicklungen und Perspektiven“. Das Impulsreferat wurde von Frau Dr. Ursula Rinck, Richterin am Bundesarbeitsgericht, gehalten und lieferte zahlreiche Aspekte, die im Anschluss durch die Panelteilnehmer, im Einzelnen Herrn Hans Peter Viethen, Ministerialdirektor a. D. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Sandra B. Carlson, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Manske & Partner, Herrn Julius Jacoby aus der Grundsatzabteilung Recht vbw (Vereinigung der bayrischen Wirtschaft e.V.), sowie Frau Dr. Marta Böning, Referatsleiterin des DGB Bundesvorstands vertieft wurden. Weitere Informationen finden Sie hier
Publiziert 9. Dezember 2018
RUBlaw-active als Lehrmuster
Im Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018 haben wir die ersten beiden Durchgänge des juristischen Planspiels „RUBlaw-active: Unternehmensrecht“ durchgeführt.
Das Format unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von den klassischen juristischen Lehr- und Lernmethoden; insbesondere durch den dreiteiligen Aufbau (Inverted Classroom – Peer-Teaching – Case-Study) wurde die Veranstaltung abwechslungsreich und die Teilnehmer aktiv eingebunden. Durch das entwicklungsoffene Planspiel haben die Studierenden nicht nur ihre juristischen Qualifikationen und Fähigkeiten im Unternehmensrecht mit Schwerpunkt im GmbH-Recht weiter ausgebaut, sondern daneben zusätzliche Kompetenzen wie etwa Projektorganisation und Präsentationsfähigkeit geschult.
Durch die hochschulweite Initiative „RUB Lehrmuster“ soll die Sichtbarkeit von guter Lehre erhöht und der campusweite Transfer unterstützt werden. Die Lehrmuster sollen dabei Inspiration für andere Lehrende sein. Wir freuen uns daher sehr, dass das Format von „RUBlaw-active: Unternehmensrecht“ nun auch von der Ruhr-Universität für andere als Lehrmuster vorgestellt wird:
Weitere Informationen finden Sie hier: https://lehrmuster.ruhr-uni-bochum.de/.
Publiziert 30. Oktober 2018
Rückblick auf die zweite Runde von RUBlaw-active
Der zweite Durchgang des juristischen Planspiels RUBlaw-active: Unternehmensrecht hat im Sommersemester 2018 mit großem Erfolg stattgefunden.
Die Feedbacks der Studierenden aus der ersten Runde wurden zur Weiterentwicklung des Formats genutzt, sodass im Sommersemester ein noch intensiverer Praxisbezug hergestellt werden konnte. Eine wesentliche Neuerung bestand darin, dass die Case-Studies überwiegend in den Räumlichkeiten von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Essen stattfanden, womit in „Anwaltsatmosphäre“ gearbeitet werden konnte. Die Studierenden wurden hierbei erneut von Rechtsanwälten und Notaren aus den jeweiligen Fachgebieten sowie unterschiedlichsten Praxispartnern, bspw. der Start-Ups unterstützenden Initiative Ruhr:HUB GmbH, begleitet.
Wenn sich auch im zweiten Durchgang aufgrund intensiver Diskussionen und Rollenspiele teilweise Überschreitungen der vorgegebenen Zeitrahmen ergeben haben, tat dies dem insgesamt positiven Feedback keinen Abbruch, wie die Evaluation und die Stimmen der Teilnehmer/ innen zu dem zweiten Durchgang erkennen lassen:
„Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Luther Anwälten habe ich als bereichernd empfunden, da es spannend war, Einblicke aus der beruflichen Praxis zu erhalten…“
„Ich habe Rub-Law Active als Bereicherung im bisherigen Studienverlauf wahrgenommen. Es war sehr gut, einen Vortrag vorzubereiten und vor anderen zu sprechen und dazu Feedback zu bekommen. Auch die Case-Studies haben viel Spaß gemacht. Insgesamt herrschte eine bemerkenswert positive Atmosphäre und man ist nicht nur mit den Anwälten bei Luther ins Gespräch gekommen (was sehr interessant war und ein Interesse am Anwaltsberuf geweckt hat), sondern auch mit Kommilitonen.“.
„Sehr viel interessanter Praxisbezug und Arbeit mit Anwälten. Greifbare und interessante Darstellung der Informationen durch die Reader.“
„Ein so großer Praxisbezug bei den simulierten Verhandlungen etc. ist im sonstigen Studium gar nicht vorhanden. Durch diese Veranstaltung wurde mir erstmal nahegelegt einseitig zu argumentieren und das bestmögliche Ergebnis für meinen Mandanten zu finden und nicht, wie normalerweise, die ,,gerechteste“ Lösung zu suchen. Diese Argumentationsweise erachte ich im Bezug auf das spätere Berufsleben als essenziell und durch diese Veranstaltung ist für mich deutlich geworden, dass mir die Praxisnähe im Grundstudium gänzlich gefehlt hat.“
Publiziert 24. Oktober 2018
5. Düsseldorfer Arbeitsrechtsforum – Wie sieht die „richtige“ Betriebsratsvergütung aus?
Frau Prof. Katharina Uffmann referierte am 7. September 2018 im Rahmen des 5. Düsseldorfer Arbeitsrechtsforums der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw) in Düsseldorf vor rund 400 Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie Rechtsanwälten zum Thema „Die richtige Betriebsratsvergütung – ein brisantes Thema“. Die auf den ersten Blick praktikabel wirkende gesetzliche Ausgangslage, wonach die Betriebsratstätigkeit als unentgeltliches Ehrenamt nicht vergütet wird, stellt die Praxis immer wieder vor große Herausforderungen. Warum? Hintergrund ist, dass die konkrete Ausfüllung der unbestimmten gesetzlichen Vorgaben, etwa die Fragen der Bildung von Vergleichsgruppen zur dynamischen Fortschreibung der Vergütung dauerhaft freigestellter Betriebsratsmitglieder schwierig ist. Frau Prof. Uffmann ging daher im Rahmen ihres Vortrags kritisch auf die gesetzlichen Grundlagen, sowie die Compliancerisiken eines Verstoßes gegen das Ehrenamtsprinzip ein und stellt abschließend im Rahmen eines Ausblicks die derzeitig diskutierten gesetzlichen Reformvorschläge zur Betriebsratsvergütung dar.
Publiziert 28. September 2018
15. Arbeitsrechtsforum Ruhr-Universität Bochum – Vortrag zu „Subunternehmer im Fokus des Arbeitsrechts“
Frau Prof. Katharina Uffmann referierte am 16. Mai 2018 im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Arbeitsrechtsforums in Bochum unter der Schirmherrschaft von Herrn Prof. Jacob Joussen zu dem Thema „Subunternehmer im Fokus des Arbeitsrechts“. Gerade im Lichte der letztjährigen Novellierung des AÜG erweist sich dieses Thema als arbeitsrechtlicher Dauerbrenner. In Verbindung mit einem interdisziplinären Blick auf die wirtschaftswissenschaftliche und soziologische Forschung zu den Veränderungen der Beschäftigungsstrukturen des deutschen aber auch europäischen Arbeitsmarktes, zeigt sich, dass der projektbezogene Einsatz hochqualifizierter externer Spezialisten mit Know-how zunehmende Relevanz hat. Über die bedarfsbezogene Integration des Fremdpersonals in Zeiten der Digitalisierung hinaus, erörterte Frau Prof. Uffmann die dafür denkbaren, unterschiedlichen Vertragsstrukturen und deren damit verbundenen Compliance-Risiken. Problematisch bleibt auch im Lichte der jüngsten Novellierung des AÜG, dass diese Know-how intensiven Dienstleistungen, die auf ein arbeitsteiliges Zusammenwirken angelegt sind, hinsichtlich einer Selbständigkeit weit „weniger sichtbar sind als im Produktionsbereich“. Dennoch ist unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung das BAG und des BSG eine dogmatische Innovation möglich, um endlich zu einem gewissen Maß an Rechtssicherheit für die Praxis zu gelangen. So kann das klare Indiz der Vergütungshöhe, das sich methodisch in das bestehende System der objektiv typologischen Vertragstypenzuordnung einordnen lässt, zur Bestimmung einer persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden.
Publiziert 15. August 2018
Wir gratulieren Herrn Schmeing zur erfolgreichen Doktorprüfung
Herr Thomas Schmeing hat erfolgreich seine Doktorprüfung abgelegt und damit seine Dissertation zu dem Thema „Konfliktmanagement in Familienunternehmen – Eine Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Einsatzbedingungen einer ganzheitlichen Konfliktlösungsstrategie unter Einbeziehung außergerichtlicher Streitbeilegungsmethoden in Familienunternehmen“ abgeschlossen. Die Arbeit wurde von Frau Prof. Uffmann betreut.
Das Konfliktmanagement in Familienunternehmen stellt ein praktisch sehr bedeutsames Thema dar, weshalb Konflikte in Familienunternehmen Forschung und Praxis immer wieder vor große Herausforderungen stellen. Denn mit der Unternehmerfamilie einerseits und dem Unternehmen andererseits treffen zwei auf dauerhaften Verbund angelegte Systeme aufeinander, die von gegenläufigen Handlungs- und Bewertungslogiken geprägt sind. Herr Schmeing hat zunächst allgemein den Bereich der Konfliktlösung durch Konfliktmanagement beleuchtet, um im Weiteren die Ursachen, Entwicklung und Ursachensituation beim Konflikt in Familienunternehmen darzustellen. Diese Teile hat er zusammengeführt, indem er einen Rahmen für die Konzeption einer Konfliktmanagementstrategie erarbeitet hat. Mit seiner anspruchsvollen, interdisziplinären Arbeit hat Herr Schmeing dieses weite Feld erstmals monografisch und damit zusammenhängend untersucht und so nicht nur eine äußert wertvolle Handreichung geliefert, sondern auch den Grundstein für die weitere Forschung auf dem Gebiet der Konfliktregulierung in Familienunternehmen gelegt.
Wir gratulieren Herrn Schmeing, der mittlerweile sein Referendariat ableistet, ganz herzlich und wünschen ihm für seinen weiteren Werdegang alles erdenklich Gute. Nachdem Herr Schmeing mehr als drei Jahre lang das Team von Frau Prof. Uffmann als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bereichert hat, freuen wir uns, dass Herr Schmeing dem Lehrstuhl auch in Zukunft als Alumnus weiter verbunden bleiben wird.
Publiziert 15. August 2018
9. Bochumer Erbrechtssymposium – Vortrag zur Bindung beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge
Frau Prof. Katharina Uffmann referierte am 08. Juni 2018 im Rahmen des unter dem Generalthema „Langdauernde Bindung im Erbrecht“ stehenden 9. Bochumer Erbrechtssymposium unter der Schirmherrschaft von Herrn Prof. Dr. Karlheinz Muscheler zu dem Thema „Bindung beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge“. Neben der Darstellung der allgemeinen Wirkung der Bindung beim gemeinschaftlichen Testament und Erbvertrag erörterte Frau Prof. Uffmann anhand eines aktuellen und vielfach beachteten Urteils des OLG Bremen (30.8.2017 – 5 W 27/16) die bislang kaum behandelte Frage, ob ein Änderungsvorbehalt in einem Erbvertrag auch unter das Erfordernis der Zustimmung eines Dritten gestellt werden kann. Dazu setzte sie sich mit den bisherigen Stellungnahmen der Literatur auseinander, um diese sodann einer kritischen Analyse zu unterziehen. Frau Prof. Uffmann kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Gestaltung zulässig ist, weshalb sie abschließend herausarbeitete, ob diese Gestaltung auch für die Unternehmensnachfolge, insbesondere bei Familienunternehmen, sinnvoll ist.
Publiziert 17. Juli 2018
Unser Lehrstuhl bekommt neue Verstärkung – Neue wissenschaftliche Mitarbeiter
Herr Krieger studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und legte die Erste Juristische Staatsprüfung 2015 beim Justizprüfungsamt Hamm ab. Das Rechtsreferendariat, welches Herr Krieger beim Landgericht Bochum absolvierte, beendete er erfolgreich mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Während des Studiums war Herr Krieger zunächst als Tutor beim Mentorenprogramm der Juristischen Fakultät und sodann als studentische Hilfskraft im Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar der Ruhr-Universität Bochum tätig. Neben dem Referendariat hat Herr Krieger als wissenschaftliche Hilfskraft den ersten Durchgang des Drittmittelprojekts RUBLaw-active begleitet und wirkt nun u. a. auch beim zweiten Durchgang des juristischen Planspiels mit.
Herr Heitmann hat an der Ruhr-Universität Bochum das Studium der Rechtswissenschaften absolviert und 2018 mit der Ersten juristischen Prüfung beim Justizprüfungsamt Hamm erfolgreich abgeschlossen. Schon während des Studiums war er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und das Recht der Familienunternehmen von Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Sportrecht von Herrn Prof. Dr. Martin Zimmermann tätig.
Publiziert 29. Mai 2019
Dr. Tobias Begemann für seine Arbeit zur SE & Co. KGaA mit einem Promotionspreis ausgezeichnet
Wir gratulieren herzlich Herr Dr. Tobias Begemann zu einem tollen Erfolg. Seine von Frau Prof. Uffmann betreute Dissertation zum Thema des SE & Co. KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen wurde mit einem Promotionspreis der Dr. Stückmann und Partner Stiftung ausgezeichnet. In feierlichem Rahmen einer Stiftungsveranstaltung am 12. April in den Räumlichkeiten von HBL Stückmann in Bielefeld, die unter dem Thema Entwicklung von Familienunternehmen stand, wurde Herr Dr. Begemann der Promotionspreis von Herrn Dr. Beckmann, Vorstand der Stiftung und Partner bei HBL Stückmann überreicht (Foto 1 v.l.). Nach einer Laudatio von Frau Prof. Uffmann hielt Herr Dr. Begemann einen anregenden Impulsvortrag zu seinem Promotionsthema. Viele der von ihm angesprochenen Themen wie Finanzierung, Mitbstimmung Governance in der KGaA u.w.m. dann im Anschluss in einer Gesprächsrunde diskutiert, an denen neben Herrn Dr. Begemann und Frau Prof. Uffmann mit Frau Prof. Nitschke (Gesellschafterin und Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der JOWAT SE), Frau Dr. Kerstin Dodel (Investor Relation der Hella GmbH & Co. KGaA) sowie Herrn Stefan Belda (Group Executive Director der CLAAS KGaA mbh) namhafte Vertreter der Praxis teilnahmen (Foto 2).
Die Arbeit von Herrn Dr. Begemann wird demnächst in der Schriftenreihe zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht von Herrn Prof. Teichmann erscheinen
https://www.peterlang.com/view/product/81788
Impressionen zur Stiftungsveranstaltung finden Sie hier
Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier
Publiziert 28. Mai 2018
Familienverfassungen – eine Terra Incognita – Rezension von Frau Professor Uffmann zur Monographie von Tobias Hueck zum Thema Familienverfassung in der JZ erschienen
Tobias Hueck hat sich in seiner bei Mohr Siebeck in der Reihe Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 2017 erschienenen Dissertation – Die Familienverfassung – Rechtliche Konturen eines Instruments der Governance in Familienunternehmen – mit einem rechtstatsächlich noch vergleichsweise jungen, von der Praxis entwickelten Instrument beschäftigt, das sich bei Familienunternehmen zunehmender Beliebtheit erfreut.
Familienverfassungen, auch Familienchartas, Familienprotokoll, Familienleitbild, Familienkodex oder Inhaberstrategie genannt, stehen für einen spezifischen Baustein im System der sog. Family Business Governance. Familienunternehmen, vor allem solche mit größerem, heterogenem Gesellschafterkreis, ordnen hiermit die innere Verfasstheit der Unternehmerfamilie und steuern deren Einflussnahme auf den Unternehmensträger mit dem Ziel einer professionellen und verantwortungsvollen Inhaberschaft. So liest es sich auch im Governance Kodex für Familienunternehmen, der ein maßgeblicher Treiber für dieses Regelungsinstrument ist. Die Themen und Leitfragen, die der Kodex rechtsformübergreifend aufwirft, können in Form einer Familienverfassung für das konkrete Familienunternehmen umgesetzt werden. Das Instrument lässt sich damit als eine Antwort der Praxis auf die strukturelle Herausforderung des Unternehmenstypus Familienunternehmen begreifen: Mit der Unternehmerfamilie und dem Unternehmen sind zwei Systeme miteinander in Einklang zu bringen, soziologisch gesehen geprägt von gegenläufigen Handlungs- und Bewertungslogiken, womit dem Unternehmenstypus im Unterschied zu anonymen Publikumsgesellschaften ein besonderes Chancen- zugleich aber auch beachtliches Risikopotential in Gestalt von Gesellschafterstreitigkeiten innewohnt.
Bei der Arbeit von Hueck handelt es sich um die erste rechtswissenschaftliche Monographie zu diesem komplexen und nicht einfach zu erforschenden Thema.
Publiziert 28. Mai 2018
Projektbezogener Einsatz hochqualifizierten Fremdpersonals in der Compliancefalle? – Neue Veröffentlichung von Frau Prof. Uffmann
Wenn man sich mit Experten aus der Praxis austauscht und einen interdisziplinären Blick auf die wirtschaftswissenschaftliche und soziologische Forschung zu den Veränderungen der Beschäftigungsstrukturen des deutschen aber auch europäischen Arbeitsmarktes wirft, so zeigt sich, dass der projektbezogene Einsatz hochqualifizierter externer Spezialisten, etikettiert etwa als Interim Manager, Interim Professionals, Berater oder Externe, zunehmende Relevanz hat. Externes Know-how in den Kernbereichen des Unternehmens bedarfsbezogen zu integrieren, weil dieses intern nicht vorhanden ist bzw. nicht vorgehalten werden kann, ist ein zentrales Element flexibler betrieblicher Wertschöpfung, welche Prognosen zufolge in Zeiten der Digitalisierung und der damit verbundenen Zunahme von Netzwerkstrukturen noch erfolgskritischer werden wird.
Problematisch ist, dass diese Know-how-intensiven Dienstleistungen, die auf ein arbeitsteiliges Zusammenwirken angelegt sind, hinsichtlich einer Selbständigkeit weit „weniger sichtbar sind als im Produktionsbereich“. Infolgedessen ist der projektbezogene Einsatz hochqualifizierten Fremdpersonals für die Akteure unter Compliance-Gesichtspunkten nicht selten ein Vabanquespiel, das im Lichte der jüngsten Novellierungen des AÜG nicht geringer geworden ist. Frau Prof. Uffmann unterbreitet in ihrem Beitrag in der Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), 2018, S. 265 – 272 unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des BAG und des BSG weiterführende dogmatische Vorschläge, um endlich zu einem gewissen Maß an Rechtssicherheit für die Praxis zu gelangen.
Publiziert 28. März 2018
„Heißes Eisen“- Vergütung der Aufsichtsräte und Betriebsräte
Frau Professor Uffmann referierte bei dem 26. Kolloquium mit Vertretern der Arbeitsrechtswissenschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), am 19./20. Oktober 2017 in Berlin, das unter dem Dachthema Zukunft der Mitbestimmung stand, zu dem brisanten und komplexen Thema der „Vergütung der Aufsichtsräte und Betriebsräte“. Freigestellte Betriebsratsmitglieder in mitbestimmten Großunternehmen sind in der Praxis häufig zugleich Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Vergütungsrechtlich betrachtet wirft diese Doppelrolle zahlreiche rechtliche Spannungsfelder auf, die Frau Prof. Uffmann in ihren Vortrag unter Einbezug der Novellierung der Aktionsärsrechterichtlinie detailliert beleuchtete.
Welche Spielräume sind für eine „professionelle“ Bezahlung der Betriebsratsmitglieder in Führungsfunktionen de lege lata möglich?
Wie verhalten sich die Steuerungsfunktion der Aufsichtsratsvergütung und die Abführungsregelungen zueinander, denen Gewerkschafts-angehörige Arbeitnehmervertreter unterliegen?
Und vor allem, welche Transparenzanforderungen sind hinsichtlich der „Betriebsratsvergütung“ der Doppelmandatsträger im Aufsichtsrat zu beachten?
Der Vortrag wird demnächst in der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZFA, Heft 2, 2018) veröffentlicht.
Publiziert 28. März 2018
Hamburger Kreis Recht der Familienunternehmen – Vortrag zur Familienverfassung
Frau Prof. Uffmann wurde in den neu konstituierten, von Prof. Dr. Jens Prütting (Bucerius Law School) initiierten Hamburger Kreis Recht Familienunternehmen berufen. Der Hamburger Kreis Recht der Familienunternehmen, der unter der akademischen Leitung von Herrn Prof. Prütting steht und dem namhafte Vertreter aus der Justiz, Anwaltschaft, Notariat, Beratung, Wissenschaft sowie Ministerium angehören, soll anlassbezogen komplexe, nicht hinreichend durchdrungene Felder des Rechts der Familienunternehmen in den Blick nehmen und Lösungsansätze entwickeln. In seiner ersten Arbeitssitzung am 16. Februar 2018 hat der Kreis sich mit dem gegenwärtig kontrovers diskutierten Thema „Familienverfassungen“ beschäftigt. Frau Prof. Uffmann referierte dabei aus wissenschaftlicher Sicht zum Thema „Die Familienverfassung als Regelungsinstrument in Familienunternehmen(?)“. Die (Zwischen‑)Ergebnisse des Kreises werden in Kürze in der Fachzeitschrift „DER BETRIEB“ veröffentlicht und im Rahmen einer empirischen Studie unter der Leitung von Professor Prütting vertieft werden.
Publiziert 28. März 2018
Erste Runde erfolgreich beendet – RUBLaw-active: Unternehmensrecht
In den Kanzleiräumen der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Essen schloss sich am 24. Januar 2018 der Unternehmenszyklus, der mittels der Lehrinnovation des juristischen Unternehmensplanspiels „RUBLaw-active: Unternehmensrecht“ durchgespielt wurde. Die zu Beginn des Semester gegründete Gesellschaft, die im Verlauf ihre Geschäftstätigkeit aufnahm, Finanzierungsfragen bearbeitete, am Markt erfolgreich agierte, sich mit Gesellschafterstreitigkeiten und Geschäftsführerhaftung konfrontiert sah, schlitterte nun in die Krise und Insolvenz. Herr Rechtsanwalt Reinhard Willemsen verschaffte den Studierenden in der letzten Case-Study-Einheit einen überaus verständlichen Einblick in die verschiedenen Insolvenzantragsgründe und die praktisch bedeutsamen Haftungsgefahren für die Geschäftsführung. Im Anschluss erhielten die Studierenden ihr Teilnahmezertifikat. Den äußerst gelungenen Abschluss der vom Stifterverband geförderten Lehrinnovation bildete der Vortrag von Herrn Ralph Kensmann, geschäftsführender Gesellschafter des Licht-Design-Unternehmens „start.design GmbH“, der auf Einladung von Luther aus dem Leben eines Unternehmers berichtete. Beim gesellige Ausklang wurde noch viel über die gesammelten Erfahrungen und Eindrücke gesprochen; mit dem klaren Fazit: RUBLaw-active: Unternehmensrecht – to be continued!
Publiziert 31. Januar 2018
To be continued: 2. Runde RUBLaw-active: Unternehmensrecht Sommersemester 2018
Liebe Studierende,
haben Sie Lust auf ein völlig neues und interaktives Lehrformat in Jura jenseits von Vorlesung, AG und Seminar?
Dann machen Sie im Sommersemester (immer Mittwochs ab 16.00 Uhr) mit bei der zweiten Runde von RUBLaw-active: Unternehmensrecht – ein juristisches Unternehmensplanspiel! in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Was sich dahinter verbirgt? Werfen Sie einen Blick auf das Poster.
Und das Co-Teaching-Team aus erfahrenen und begeisternden Rechtsanwälten von Luther, das Sie im Laufe der Veranstaltung kennen lernen werden, finden Sie hier.
Ihre Kommilitonen aus ganz verschiedenen Semestern, die im Wintersemester teilgenommen haben, haben es nicht bereut, sich an ein Peer-Teaching und an Case-Studies gewagt zu haben.
Was Ihnen gefallen hat:
„Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Luther Anwälten habe ich als bereichernd empfunden, da es spannend war, Einblicke aus der beruflichen Praxis zu erhalten…“
„Mir hat die Einteilung der einzelnen Termine in Peer Teachung Einheiten und Case Studies gut gefallen. Der Reader ist super zur Vorbereitung des eigenen Referates und der Case Study geeignet. Außerdem gefällt mir, dass die einzelnen Case Studies von Anwälten von Luther begleitet wurden, durch welche die Veranstaltungen an praktischer Perspektive gewinnen“.
„Ohne Notendruck einen Vortrag zu üben, um für das spätere Berufsleben Nervosität bei freier Rede abzubauen…“
„Gerade durch die von uns selbst vorbereiteten Vorträge und Case Studies gelangt man an vertieftes Wissen über die einzelnen Gebiete im Gesellschaftsrecht, mit denen man sich in einer normalen Vorlesung lange nicht so intensiv beschäftigt…“
„lockere Atmosphäre“; „stärkerer Dialog als in der Vorlesung“; „abwechslungsreiches Programm“; „Praxisbezug und gemeinschaftliches Arbeiten“
Zudem haben wir aus der ersten Runde auch wertvolles Feedback mitgenommen, um unser Lehrformat noch weiter zu verbessern.
Also machen Sie mit!
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich per E-Mail an Unternehmensrecht@rub.de mit dem Betreff „RUBLaw-active“. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.
Die Auftaktveranstaltung wird in der ersten Vorlesungswoche stattfinden. Hier werden wir Ihnen das Format dann im Einzelnen vorstellen und alle Ihre Fragen beantworten.
Wir freuen uns auf Sie!
Publiziert 29. Januar 2018
Rechtsformwechel in Familienunternehmen – neue Publikation von Frau Prof. Uffmann
Im Schwerpunktheft Familienunternehmen der Zeitschrift „Audit Committee Quarterly“ (Heft IV 2017) hat sich Frau Professor Uffmann mit dem Thema „Der Rechtsformwechsel in Familienunternehmen aus Sicht eines Beirats bzw. freiwilligen Aufsichtsrats“ beschäftigt (den Beitrag finden Sie hier).
Familienunternehmen sind in unterschiedlichen Rechtsformen aktiv. Traditionell dominieren immer noch die GmbH bzw. GmbH & Co KG, oft ohne mitbestimmten Pflichtaufsichtsrat. Allerdings haben sich bereits zahlreiche Familienunternehmen für einen Rechtsformwechsel in eine SE, KGaA mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär oder AG entschieden, bieten diese Rechtsformen doch interessante Gestaltungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Gesellschafter und Beiräte bzw. freiwilligen Aufsichtsräte von bis dato noch traditionell verfassten Familienunternehmen sollten daher gemeinsam mit der Unternehmensleitung auch über die Option eines Rechtsformwechsels nachdenken. Dabei stellen sich vielfältige Fragen: Warum und in welcher Weise ist ein Rechtsformvergleich anzustellen? Wie kann ein Rechtsformwechsel vollzogen werden? Vor allem, welche Auswirkungen hat es auf den freiwilligen Aufsichtsrat bzw. Beirat, dass SE, KGaA bzw. AG einen Pflichtaufsichtsrat vorsehen? Verlieren die Beiräte/freiwilligen Aufsichtsräte durch diesen Strukturwandel ihre Ämter oder werden sie automatisch in den Pflichtaufsichtsrat überführt? Und darf in der neuen Rechtsform – aus Governance-Gesichtspunkten kann das angezeigt sein – neben dem Pflichtaufsichtsrat ein weiteres Gremium etwa ein Beirat installiert werden?
Publiziert 24. Januar 2018