Publikation zu Solo-Selbständigen in RdA 2019, 360 ff.
Frau Professor Uffmann hat in RdA 2019, 360 ff. einen Beitrag zu aktuellen Fragen der Solo-Selbständigkeit veröffentlicht.
Die Solo-Selbständigkeit ist ein gesellschaftlich brisantes und rechtlich komplexes Terrain, das Rechtsprechung und Gesetzgeber derzeit erheblich beschäftigt. So haben die mit Spannung erwarteten grundlegenden Urteile des BSG zur „Statusbewertung“ von Honorarärzten und Honorarpflegekräften neue Schlaglichter auf die Relevanz einzelner Abgrenzungskriterien, insbesondere der strittigen Eingliederung und Honorarhöhe, geworfen. Weiterhin haben BGH aber auch BSG die Anforderungen an den Vorsatz verschärft, wenn es um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266 StGB und die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs. 2 SGB IV geht. Zumindest auf dieser Ebene wird damit der Unsicherheit der Praxis bei der Vertragstypenzuordnung sachgerecht Rechnung getragen. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des SchwarzArbG die Sanktionsfolgen einer „Scheinselbständigkeit“ mit weiteren Tatbeständen, insbesondere dem leichtfertigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, weiter ausgebaut, was wenig überzeugt. Schließlich steht auch rechtspolitisch einiges auf der Agenda: Angefangen von einer Alterssicherung, über die Verbesserung der Erwerbsbedingungen bis hin zur Statussicherheit der Solo-Selbständigen durch eine Novellierung des § 7a SGB IV. Ausgehend hiervor unternimmt Frau Prof. Uffmann in dem Beitrag basierend auf einer rechtstatsächlichen Analyse einen kritischen Streifzug zu diesen zentralen Fragen der Solo-Selbständigkeit und zeigt dabei Lösungswege für mehr Rechtssicherheit bei der Statusfrage auf.
Publiziert 13. Dezember 2019