NACH OBEN

Beiträge aus 2020

18. Stiftungsrechtstag

11. Bochumer Erbrechtssymposium am 18. Juni 2021 - Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Das 11. Bochumer Erbrechtssymposium findet am 18. Juni 2021 statt. Das 2020 pandemiebedingt ausgefallene Programm zum Globalthema „Verträge im Erbrecht“ und auch das Referententeam aus nahmhaften Wissenschaftlern und Praktikern sind unverändert geblieben.

Das Symposium wird online, via ZOOM-Videokonferenz stattfinden.

Stets aktuelle Informationen finden Sie hier, der Veranstaltungsflyer samt Programm ist hier abrufbar. Eine ausführliche Anleitung für Ihre Teilnahmeund die Tagungsunterlagen erhalten Sie ebenfalls zu gegebener Zeit dort.

Die Möglichkeit, ein Teilnahmezertifikat gem. § 15 FAO über 5 Zeitstunden zu erhalten, ist gegeben.

Zur Anmeldung senden Sie uns bitte die Anmeldeformularseite des Flyers ausgefüllt an erbrecht@rub.de oder per Fax an 0234 32-14371. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!

Publiziert 16. Dezember 2020

18. Stiftungsrechtstag

15. Stiftungsrechtstag am 19. Februar 2021 - Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Der 15. Stiftungsrechtstag findet als Online-Ausgabe via Zoom statt und steht unter dem Globalthema „Stiftung und Verantwortung“. Von anerkannten Experten aus Wissenschaft und Praxis werden die neuesten Entwicklungen in der Stiftungsrechtsreform und im Gemeinnützigkeitsrecht sowie die stets aktuellen Fragen rund um das Transparenzregister und zur Haftung des Stiftungsvorstands vorgestellt und beleuchtet. Eine Möglichkeit zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen bieten die Diskussionsrunden zwischen den Vorträgen.

Die Veranstaltung spricht gleichermaßen Stifter, Stiftungsinteressierte, Stiftungen, Mitarbeiter von Stiftungsaufsichtsbehörden sowie Richter, Rechtsanwälte, Notare, Banken, Finanzunternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an.

Auf Wunsch erhält jeder Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat gem. § 15 FAO.

Wir laden Sie hiermit herzlich ein! Nehmen Sie teil!

Publiziert 26. November 2020

18. Stiftungsrechtstag

Referentenentwurf des BMJV zum Stiftungsrecht - Fundare e.V. nimmt Stellung

Der lang erwartete Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, mit dem das Stiftungsrecht stärker vereinheitlich werden soll, liegt seit Ende September vor. Hierzu hat fundare e.V. im Rahmen der Verbändeanhörung durch das BMJV eine Stellungnahme abgegeben.

Fundare e.V._Stellungnahme zum Referentenentwurf

Publiziert 24. November 2020

18. Stiftungsrechtstag

Don Quijote und der Gewerkschaftsbegriff des BAG – soziale Mächtigkeit als Eintrittskarte zur Aufsichtsratswahl? - Beitrag von Frau Prof. Uffmann in ZIP

Bochumer Erbrechtssymposium

Eine relativ junge, noch kleine Gewerkschaft macht von ihrem Recht nach § 16 MitbestG Gebrauch, reicht eine Wahlvorschlagsliste für die den Gewerkschaften nach § 7 Abs. 2 MitbestG fest reservierten Sitze zu einer Aufsichtsratswahl ein und erzielt bei der anschließenden Wahl doppelt so viele Stimmen wie die Liste der konkurrierenden etablierten DGB-Gewerkschaft. Die gewählten Gewerkschaftsvertreter müssen ihre Aufsichtsratssitze dennoch später wieder räumen.

Warum? Weil die unterlegene DGB-Gewerkschaft ihrer Konkurrentin gerichtlich die Gewerkschaftseigenschaft, gleichsam die „Eintrittskarte“ zur Aufsichtsratswahl, abspricht: Mangels sozialer Mächtigkeit sei sie nicht tariffähig. Das BAG gibt dieser Argumentation mit Beschluss vom 15.5.2019 – 7 ABR 35/17 Recht, schließlich gelte seit jeher ein einheitlicher, an der Tariffähigkeit ausgerichteter Gewerkschaftsbegriff und erklärt die Wahl zwar nicht für nichtig, aber für anfechtbar. Die wählende Belegschaft, die „Wahlgewinner“, das betroffene Unternehmen: Alle dürften sich die Frage stellen: Was hat die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft, konkret die hierfür geforderte soziale Mächtigkeit, mit der Gewerkschaftsbeteiligung in der Unternehmensmitbestimmung zu tun? Anders gewendet: Ist die vom BAG vorgenommene Auslegung des Gewerkschaftsbegriffs i. S. d. § 16 Abs. 2 MitbestG angesichts der Funktion der Gewerkschaftsrepräsentanz überhaupt methodisch begründbar und im Lichte des Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG verfassungskonform? Und welche Folgen hat es für die Aufsichtsratswahl, sollte die Gewerkschaftseigenschaft fehlen?

Zwei ebenso grundlegende wie umstrittene Fragen, denen Frau Prof. Uffmann in ZIP 2020, 2051 ff. nachgeht.

Publiziert 24. November 2020

18. Stiftungsrechtstag

Kündigungsfristen für Geschäftsführeranstellungsverträge – BAG weicht von BGH ab

NJW Titelseite

Anlässlich eines Urteils des 2. Senats des BAG vom 11.6.2020 beleuchtet Frau Prof. Uffmann in der NJW 2020, 3210 ff. das umstrittene Problemfeld der „richtigen“ gesetzlichen Kündigungsfristen für Anstellungsverträge von Organmitgliedern. Das BAG greift dem Ergebnis nach überzeugend bei fehlender vertraglicher Vereinbnarung auf § 621 BGB zurück, verneint also eine analoge Anwendung der für Arbeitsverträge geltenden Kündigungsfristen des § 622 BGB, wie dies der BGH in seiner allerdings schon älteren Rechtsprechung bislang angenommen hatte. Ob sich der BGH dieser Linie anschließen wird, bleibt abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der damit derzeit bestehenden Divergenz zwischen BAG und BGH gehört der Punkt Kündigungsfristen bei der Vertragsgestaltung nunmehr besonders auf die Agenda. Die Beteiligten müssen klären, ob sie die gesetzliche Regelung des § 621 BGB als interessengerecht erachten oder eine passendere vertragliche Vereinbarung treffen wollen. Für bestehende Verträge, die mit Blick auf die bisherige Rechtslage – also die analoge Anwendung des § 622 BGB – schlicht auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen haben, sollte idealerweise eine vertragliche Klarstellung bzw. Neuregelung der Kündigungsfristen erfolgen.

Publiziert 24. November 2020

18. Stiftungsrechtstag

Recht der Familienunternehmen – eine Kurzeinführung für Studierende im aktuellen Wirtschaftsführer für junge Juristen

Familienunternehmen sind „der“ prägende Unternehmenstypus unserer Wirtschaftsordnung. In der juristischen Ausbildung spielen sie aber immer noch eine untergeordnete Rolle. Dabei ist das „Recht der Familienunternehmen“ in vielerlei Hinsicht eine überaus spannende und lohnenswerte Materie.

Dr. Arnd Becker, Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Essen und Prof. Dr. Katharina Uffmann geben dazu im „Wirtschaftsführer für junge Juristen“ einen spannenden Einblick. Zum Beitrag: Uffmann_Becker_Wirtschaftsführer_2020_2021-1

Das gesamte Schwerpunktheft zum Thema Familienunternehmen finden Sie hier

Publiziert 13. Oktober 2020

18. Stiftungsrechtstag

RUBLaw-active: Unternehmensrecht im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studierende,

das vom Stifterverband für Innovationen in der Hochschullehre ausgezeichnete Format RUBLaw-active: Unternehmensrecht geht im Wintersemester 2020/2021 in die nächste Runde.

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, Ihren juristischen Horizont über die klassische Ausbildung hinaus zu erweitern und bei optimaler Klausurvorbereitung, elementare Kompetenzen für das spätere Berufsleben in Kooperation mit Praxispartnern zu erlernen.

Nutzen Sie die Chance dieses innovativen Formats, in einem angenehmen Umfeld Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit, Präsentationstechnik und mündliche Argumentationsfähigkeit zu trainieren und dabei ihre rhetorischen Fähigkeiten auszubauen.

Das Format richtet sich an alle Studierende fortgeschrittener Semester (ab 4./5.)! Sie müssen nicht zwingend den Schwerpunktbereich 3 belegen, sondern können auch einfach aus Interesse oder zur Erlangung eines Leistungsnachweises für das Intensivkurszertifikat „Unternehmensrecht“ teilnehmen.

Interesse geweckt? – dann schauen Sie sich die weitergehenden Informationen an.

Das Team von RUBlaw-active freut sich auf Ihre Anmeldung und einen spannenden Durchgang mit Ihnen!

Auftaktveranstaltung: (ausnahmsweise) Dienstag, 27.10.2020 von 16.00-17.30 Uhr im Raum GD 04/153 – dann wöchentlich ab 05.11.2020 donnerstags

 

Das gesamte Schwerpunktheft zum Thema Familienunternehmen finden Sie hier

Publiziert 13. Oktober 2020

18. Stiftungsrechtstag

Auf dem Governance-Prüfstand – Sitzgarantie von Gewerkschaftsvertretern und Abführungspflicht – Neue Publikation von Frau Prof. Uffmann in AG 2020, 567 ff.

Aktiengesellschaft

Ob die Sitzgarantie der Gewerkschaften im Aufsichtsrat paritätisch mitbestimmter Unternehmen zu den nach § 21 Abs. 6 SEBG bestandsgeschützten „Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung“ gehört, die bei der Gründung einer SE durch Umwandlung nicht der Vereinbarungsautonomie unterliegen, erscheint als bloße Spezialfrage des SE-Rechts. Aber: Die Reichweite des § 21 Abs. 6 SEBG lässt sich nur bestimmen, wenn man den umstrittenen Mitbestimmungs-Governance-Baustein der Gewerkschaftsrepräsentanz grundlegend analysiert. Welcher Zweck wird hiermit überhaupt verfolgt und erscheint die satzungsrechtliche Abführungspflicht, der die Gewerkschaftsvertreter hinsichtlich ihrer Aufsichtsratsvergütungen unterliegen, nicht als „Widersacher“ hierzu? Hiermit beschäftigt sich Frau Prof. Uffmann anlässlich eines aktuellen Falles – der Beteiligungsvereinbarung der SAP AG – in AG 2020, 567 ff. Das Thema ist brisant, da das BAG ganz aktuell am 18. August.2020 abweichend von der Vorinstanz und entgegen der ganz überwiegenden Ansicht der Literatur eine Sitzgarantie der Gewerkschaften bejaht hat – allerdings verbunden mit einer Vorlage an den EuGH, ob ein solches Verständnis des § 21 Abs. 3 SEBG mit Art. 4 Abs. 4 der SE-RL (2011/86/EG) vereinbar ist.

Publiziert 25. August 2020

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Reihe „Praxiseinblick“ – Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis mit RA Klaus Thönißen

Am Dienstag, den 26. Mai 2020, wurde die Reihe „Praxiseinblick“ um eine weitere Veranstaltung bereichert.

Die Studierenden und Frau Prof. Uffmann durften im Rahmen der Vorlesung „Grundzüge Arbeitsrecht“ den renommierten Rechtsanwalt Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco) der Luther Rechtsanwaltschaft mbH aus Essen als Praxisreferent begrüßen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung nicht wie sonst in Präsenzform, sondern via Zoom durchgeführt. Obwohl der unmittelbare Kontakt dadurch hintenanstehen musste, bedeutete dies nicht, dass seitens unseres Praxisreferenten weniger interessante, humorvolle und informative Ausführungen erfolgten.

Auf eine mitreißende Art gewährte Herr Thönißen einen Einblick in den Alltag eines Arbeitsrechtlers einer mittelständischen wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei. Mit seinem Streifzug durch vielseitige spannende Fälle aus seiner anwaltlichen Praxis schaffte er Verknüpfungen zum aktuellen Inhalt der Vorlesung (etwa zu den Themen Arbeitsrecht und Legal Tech; Mobbing im Arbeitsrecht; Wistleblowing; Rolle des Betriebsrats bei Einführung neuer „Technik“ nach § 87 I Nr. 6 BetrVG; Compliancefragen; Kündigungsschutz in Gestalt von Abfindungen in der Praxis, aber auch der aktuelle Themenbereich „Corona und Arbeitsrecht – Chancen und Herausforderungen durch Corona“ etc.) und stand dabei während der gesamten Veranstaltung für die vielfältigen und interessierten Nachfragen der Studierenden bereit.

Es wurde außerdem viel „aus dem Nähkästchen geplaudert“ und das Auseinanderfallen von Theorie und Praxis veranschaulicht. Im Gegensatz zu Studierenden, die einen Sachverhalt vorgelegt bekommen, in dem schon alle maßgeblichen Informationen enthalten sind, müssen Anwälte in der „echten“ Welt die benötigten Informationen erst ermitteln und diese vor allem auch hinterfragen, denn oftmals entpuppen sie sich doch anders, als eigentlich angenommen. So wurde den Studierenden auch der Grundsatz der arbeitsgerichtlichen Praxis nähergebracht: „Wer vergleicht, gewinnt“. Durch die Veranstaltung hatten die Studierenden die Möglichkeit, eine andere Sicht auf die bereits erworbenen Kenntnisse im Arbeitsrecht zu erhalten.

Ein ganz herzliches Dankeschön geht an Herrn Thönißen für sein großes Engagement und den spannenden Einblick sowie natürlich alle Studierende für die rege und interessierte Teilnahme an dieser Veranstaltung. Eine Fortsetzung im kommenden Jahr ist bereits geplant!

Publiziert 3. Juni 2020

18. Stiftungsrechtstag

Praxiseinblicke: „Steuerrecht – ein nicht zu unterschätzender Gestaltungsfaktor bei der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen“ – Zoom-Konferenz mit RA Dr. Alexander Kredig

Bei der Planung einer Unternehmensnachfolge gehören zu einem ganzheitlich gelungenen Konzept auch steuerrechtliche Gestaltungen. Über diesen wesentlichen Teilbereich der Unternehmensnachfolge informiert Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Alexander Kredig, Fulda, im Rahmen einer Zoom-Konferenz am 20.05.2020 von 13 bis 14.30 Uhr. Er wird in diesem Rahmen sowohl Grundlagen des relevanten Steuerrechts als auch konkrete Optimierungsmodelle darstellen.

Publiziert 13. Mai 2020

18. Stiftungsrechtstag

Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen als Praxisplanspiel – weiteres innovatives Lehrformat am Start

Frau Prof. Uffmann hat in Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Frieser für das ab SoSe 2020 erstmals stattfindende Lehrformat „Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen als Praxisplanspiel“ erfolgreich eine Förderung im Rahmen der RuB Förderlinie „Innovative Praxisprojekte“ eingeworben.

Die neuartige Vorlesung soll den Studierenden einen spannenden und neuartigen Einblick in das Recht der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen vermitteln  – denn Ausgangspunkt ist ein tatsächlicher Nachfolgefall aus der anwaltlichen Beratungspraxis des Praxispartners Herrn Prof. Frieser. Die Studierenden erarbeiten sich anhand dieses spannenden Falles und damit sehr anschaulich die rechtlichen Themen einer Unternehmensnachfolge, im Einzelnen

  • Einführung zur Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen
  • Vererbung von Gesellschaftsanteilen und Vermächtnis als Gestaltungsinstrument
  • Testamentsvollstreckung und Pflichtteil in der Unternehmensnachfolge
  • Überblick zu den familien- und steuerrechtlichen Fragen der Unternehmensnachfolge

Dabei werden sie schrittweise in Gestalt von Gruppenarbeiten den Praxisfall im Co-Teaching mit Herrn Prof. Frieser und Frau Prof. Uffmann „lösen“. Zudem werden zwei weitere Praktikersessions intra- und interdisziplinäre Aspekte der Unternehmensnachfolge vermitteln (Steuerrecht und Familienunternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht). Mit anderen Worten vermittelt dieser neue Praxiskurs interessante Einblicke in die Gestaltungspraxis zu einem praktisch enorm bedeutsamen Bereich, der so in keinem Lehrbuch zu finden ist. Ziel ist es, das Lehrformat nach dem Pilotauftakt im SoSe 2020 (der coronabedingt als Online-Format stattfinden wird) jährlich jeweils im SoSe anzubieten und perspektivisch auch für andere Fächer wie die fachnahen Wirtschaftswissenschaften zu öffnen.

Publiziert 26. April 2020

18. Stiftungsrechtstag

BMBF-gefördertes interdisziplinäres Verbundprojekt unter Beteiligung von Frau Prof. Uffmann

Gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern der RuB ist es Frau Prof. Uffmann gelungen, für den interdisziplinären Verbundantrag WILLEN „Weiterbildungseffizienz durch aktivierende intelligente lernunterstützende Maßnahmen in nachhaltigen, berufsbegleitenden und hybriden Weiterbildungsprogrammen“ eine Drittmittelförderung im Gesamtvolumen von über 1 Mio € durch das BMBF einzuwerben.

In dem von Frau Prof. Uffmann zu verantwortenden juristischen Teilprojekt wird es um die Rechtlichen Aspekte von Lernverlaufsanalysen bei berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen (Learning Analytics) gehen. Das Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten zum Lernverhalten (Merkfähigkeit, Schnelligkeit etc.) mithilfe von Lernverlaufsanalysen ist rechtlich betrachtet hoch sensibel und komplex. Denn es werden drei zentrale, teilweise europarechtlich determinierte Rechtbereiche tangiert: (1) Datenschutzrecht, (2) zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz, der zudem grundrechtlich unterlegt und (3) betriebliche Mitbestimmung, da es um einen Beschäftigtenkontext geht. Insofern muss im Einzelnen sorgfältig ausgelotet werden, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aber auch Grenzen bei der Konzeptionierung (Rechtsgrundlagen, Transparenzanforderungen, Zugriffsrechte auch des Arbeitgebers, Anonymisierungserfordernisse) und Implementierung (Einfluss des Betriebsrats) von Learning Analytics in der berufsbegleitenden Weiterbildung bestehen. Welche Daten dürfen überhaupt erhoben, wie ausgewertet und genutzt werden?

Publiziert 26. April 2020

18. Stiftungsrechtstag

Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur verbindlichen Auslegung letztwilliger Verfügungen? – Neue Publikation von Frau Prof. Uffmann in ErbR 2020, 218 ff.

ErbR 2020

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt den genauen Inhalt der letztwilligen Verfügungen und damit den Erblasserwillen in eigener Verantwortung festzustellen. Gleichwohl ist das Auslegungsergebnis des Testamentsvollstreckers, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, nur unverbindlicher Entscheidungsvorschlag. Bis heute ist nicht rechtssicher geklärt, ob der Erblasser den Testamentsvollstrecker zur verbindlichen Auslegung letztwilliger Verfügungen ermächtigen kann oder ob hierin nicht ein Verstoß gegen den Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit liegt. Der Beitrag, der in der ErbR 2020, 218 ff. veröffentlich ist, zeigt einen dogmatisch gangbaren Weg für eine Auslegungsermächtigung auf, die jenseits der Schiedsrichterbestellung liegt, da letztere erst jüngst durch ein Urteil des BGH noch steiniger geworden ist.

Publiziert 26. März 2020

18. Stiftungsrechtstag

Anschein der Abhängigkeit und Parteilichkeit des Notars allein durch Auswärtsbeurkundungen? – Neue Publikation von Frau Prof. Uffmann in DNotZ 2020, 232 ff.

DNotZ 2020

Frau Professor Uffmann hat zu der Entscheidung des OLG Celle vom 29. 8. 2018 – Not 1/18, welche hohe Wellen in Notariatskreisen geschlagen hat, in der DNotZ 2020, 232 ff. eine kritische Anmerkung verfasst.

Sie tritt der Auffassung des OLG Celle entgegen, wonach wiederholte Auswärtsbeurkundungen von Grundstückskaufverträgen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei ohne weitere Anhaltspunkte bereits die Gefahr des Anscheins der Abhängigkeit und Parteilichkeit des Notars begründen sollen.

Publiziert 24. März 2020

18. Stiftungsrechtstag

Minijob adé bei Arbeit auf Abruf? – Neue Publikation von Frau Prof. Uffmann in NZA 2020, 137 ff.

NZA 2020

Wurden bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Gestalt von Abrufarbeitsverhältnissen keine Regelung zur Arbeitszeit getroffen, war das bislang sozialversicherungsrechtlich unproblematisch, solange sich die bedarfsgerecht abgerufenen Stunden im Rahmen der Einkommensgrenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV bewegt haben. Mit der zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Erhöhung der Mindestwochenarbeitszeit von 10 auf 20 Stunden in § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG, welche bei fehlender Vereinbarung zur Arbeitszeit greift, scheint das nun anders auszusehen. Nach Ansicht der Sozialversicherungsträger wird damit nämlich die Einkommensgrenze gerissen. Ob allerdings tatsächlich diese Folge droht, hängt davon ab, wie die in § 12 Abs. 1 S. 2, 3 TzBfG normierten Mindeststandards zur Dauer der Arbeitszeit bei vereinbarter Abrufarbeit im Einzelnen zu verstehen sind – eine Frage, die weder von der Literatur noch der Rechtsprechung bislang klar beantwortet wird. Mit dieser enorm praxisrelevanten Frage beschäftigt sich Frau Prof. Uffmann gemeinsam mit Dr. Alexander Kredig in der NZA 2020, 137 ff.

Publiziert 11. März 2020

18. Stiftungsrechtstag

Änderungsvorbehalt unter Zustimmungsvorbehalt des Testamtensvollstreckers? – Besprechungsaufsatz von Frau Prof. Uffmann in ErbR 2020, 152 ff. erschienen

ErbR 2020

Kann ein Änderungsvorbehalt in einem gemeinschaftlichen Testament so ausgestaltet werden, dass eine erneute Verfügung nur dann möglich ist, wenn ein Dritter der geplanten Abänderung zustimmt? Mit einer solchen bemerkenswerten Gestaltung, die das OLG Bremen in der Entscheidung vom 30.8.2017 – 5 W 27/16 für zulässig erachtet hat, will der Erblasser bei der „Entbindungsmöglichkeit“ die Einsicht Dritter bzw. ihre bessere Kenntnis der Verhältnisse nutzen. Doch darf er das in dieser Form überhaupt oder verstößt er hiermit gegen den Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit des § 2065 Abs. 1 BGB? Die bisherige Kommentarliteratur sieht das sehr kritisch.

Dieser grundlegenden Frage widmet sich Frau Prof. Uffmann in ihrem Beitrag in der ErbR (Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis) 2020, 152 ff.

Publiziert 11. März 2020

18. Stiftungsrechtstag

Neue Mitherausgeberschaft – Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht

Nomos Verlag

Frau Prof. Uffmann ist in den Herausgeberkreis der im Nomos-Verlag erscheinenden Schriftenreihe „Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht“, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M. (Harvard), Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Abbo Junker und Prof. Dr. Peter Schüren, aufgenommen worden.

Publiziert 11. März 2020

18. Stiftungsrechtstag

Neue Mitherausgeberschaft – Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht

Zum Abschluss des juristischen Planspiels RUBlaw-active: Unternehmensrecht im Wintersemester 2019/2020 durften wir Herrn Paris, geschäftsführender Gesellschafter der in der Stahlindustrie tätigen Unternehmensgruppe STD Partners, in den Räumen der Kanzlei Luther in Essen begrüßen. Herr Paris vermittelte den Studierenden lebhafte Einblicke in die Unternehmens- und Unternehmerpraxis. Dabei nahm er die Studierenden auf eine ganz wunderbare Weise mit auf einen persönlichen Streifzug durch seine sehr besondere „Unternehmervita“, veranschaulichte die Beziehungen der unterschiedlichen Generationen in seiner Unternehmerfamilie, den Umgang mit den Entwicklungen des Stahl-Marktes und die Herausforderungen, die sich in der Praxis eines Unternehmers stellen. Die Studierenden nutzten die Möglichkeit, sich rege mit Herrn Paris zu wirtschaftlichen, rechtlichen aber auch emotionalen Aspekten eines insbesondere für das Ruhrgebiet spannenden Themas auszutauschen. 

Wir danken Herrn Paris sehr herzlich für sein großes Engagement und allen Studierenden für die engagierte Teilnahme. Ein erneut runder Abschluss unseres nunmehr bereits in dritter Runde erfolgten juristischen Unternehmensplanspiels.

           

Publiziert 10. März 2020